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Nahrungsergänzungsmittel | Masterarbeit, Hausarbeit ...

Nach Aussage des LMBG, dienen Nahrungsergänzungsmittel hauptsächlich der Ernährung und/ oder dem Genuss, d.h. der Ernährungs- oder Genusswert muss grundsätzlich gegeben sein. Aufgrund einer lebensmitteluntypischen Form ist ein Genusswert oft nicht zu verzeichnen, so dass der Ernährungswert dringend erkennbar sein sollte.

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